Die europäische Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden schreibt in Artikel 14 eine regelmäßige Inspektion bestehender Heizsysteme sowie in Artikel 16 die Erstellung eines Inspektionsberichts mit Empfehlungen zur kosteneffizienten Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz des inspizierten Systems vor. Diese Anforderung wird durch die Großherzogliche Verordnung vom 5. Juni 2019 zur Änderung der geänderten Großherzoglichen Verordnung vom 7. Oktober 2014 über mit festen oder flüssigen Brennstoffen betriebene Feuerungsanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 7 kW und weniger als 1 MW (Artikel 18) einerseits und durch die geänderte Großherzogliche Verordnung vom 27. Februar 2010 über Gasanlagen (Artikel 12) andererseits in luxemburgisches Recht umgesetzt. Diese Inspektion umfasst eine Bewertung des Wirkungsgrads des Heizkessels und seiner Dimensionierung im Hinblick auf die Anforderungen an die Beheizung des Gebäudes. Die Bewertung des Wirkungsgrades entspricht der üblichen „Revision“, die von den zugelassenen Prüfern durchzuführen ist und die immer nach den bekannten Fristen erfolgen muss.

Die bei der Inspektion durchzuführende Bewertung der Anlagenauslegung ist einmalig und muss nur dann wiederholt werden, wenn das Heizsystem größeren Veränderungen unterzogen wird und/oder sich die Heizanforderungen des Gebäudes ändern. Im Rahmen der Inspektion muss dem Betreiber der Anlage ein Inspektionsbericht ausgehändigt werden, der die Ergebnisse der Messungen und der Bewertung der Dimensionierung sowie Empfehlungen für eine kosteneffiziente Verbesserung der Energieeffizienz der Anlage enthält. Um den Installateuren die Durchführung der Inspektion und der Bewertung der Gesamtenergieeffizienz zu erleichtern, wurde ein praktisches Hilfsmittel entwickelt - der „HeizungsCheck Luxemburg“ nach DIN EN 15378.

Das Tool „HeizungsCheck“ wird den Installateuren kostenlos auf der Extranet-Plattform des „Service de Contrôle et de Réception du Bâtiment“ (eSCRB) der Handwerkskammer zur Verfügung gestellt. Für Personen, die zusätzliche Informationen über die Anwendung dieses Tools erhalten möchten, bietet die Handwerkskammer kurze Schulungen an, deren Termine in der Rubrik Weiterbildung veröffentlicht werden. Weitere Informationen zum „HeizungsCheck“ finden Sie unter www.heizungscheck.lu oder auf dem Umweltportal. Das Tool „HeizungsCheck“ kann auf Computern installiert werden. Ein Leitfaden zur Nutzung sowie ein Faltblatt werden gleich mit installiert. Gegebenenfalls sind hierfür Administratorenrechte erforderlich. Folgende Systemvoraussetzungen sind erforderlich: Betriebssystem: Windows mit Microsoft Excel ab 2003.

Heizungscheck Leitfaden