Was ist der SCRB ?
Die 1979 gegründete Abteilung der Chambre des Métiers, SERVICE DE CONTRÔLE ET DE RÉCEPTION DU BÂTIMENT (S.C.R.B.), sorgt für die Abnahme von Heizöl- oder Festbrennstoffheizungen (Scheitholz, Pellets usw.), Gasinstallationen, Klima- und Kälteanlagen, Wärmepumpen sowie Regenwassernutzungsanlagen.
Was muss ich bei der Abnahme von Heizungsanlagen beachten ?
Jede neue Heizungsanlage, die mit Heizöl, festen Brennstoffen oder Gas betrieben wird, muss von der Abteilung SCRB der Chambre des Métiers geprüft werden. Dies gilt auch für den Austausch des Kessels oder Brenners.
Der Antrag auf Durchführung dieser Inspektion, die als "Abnahme" bezeichnet wird, wird vom Installateur, der die Anlage installiert hat, spätestens 4 Wochen nach der Inbetriebnahme gestellt. Der SCRB-Service bietet dem Installateur dann einen Termin an, um die Abnahme innerhalb von 3 Monaten durchzuführen.
Nach der Abnahme wird dem Benutzer ein Abnahmeprotokoll ausgehändigt, das bei der Installation aufbewahrt werden muss.
Alle Heizungsanlagen müssen regelmäßig von einem zugelassenen Installateur überprüft werden. Die Intervalle dieser Inspektion, die als "Revision" bezeichnet wird, betragen 2 Jahre für Heizöl- oder Festbrennstoffanlagen oder 4 Jahre für Gasanlagen. Diese Inspektion ist nicht zu verwechseln mit der Wartung, die nach den Vorgaben des Kesselherstellers grundsätzlich jährlich durchgeführt wird.
Während der wiederkehrenden Inspektion wird dem Benutzer eine Revisionsbescheinigung (oder ein periodischer Prüfbericht) ausgehändigt. Eine Kopie dieses Dokuments muss vom Installateur an die Umweltverwaltung für Heizöl- oder Festbrennstoffanlagen bzw. an das Ministerium für Energie und Raumplanung - Abteilung für Energie - für Gasinstallationen - gesendet werden.
Was muss ich über die Abnahmen von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen wissen ?
- Die Anlagen, die einer von der SCRB-Abteilung der Chambre des Métiers durchzuführenden Abnahme unterliegen, und die Anlagen, die einer regelmäßigen Kontrolle unterliegen:
- Anlagen mit einer Kältemittelfüllung von HCFC oder CFC von mehr als 3 kg, mit Ausnahme von hermetisch dichten Systemen, die als solche gekennzeichnet sind und weniger als 6 kg Kältemittel enthalten. Anlagen mit einer Füllmenge von 5 Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr an HFC-Kältemittel, mit Ausnahme von Einrichtungen mit hermetisch versiegelten Systemen, die als solche gekennzeichnet sind und Kältemittel mit weniger als 10 Tonnen CO2-Äquivalent enthalten.
Ziel dieser Kontrollen ist es, die Emissionen von fluorierten Treibhausgasen und ozonabbauenden Stoffen festzustellen bzw. zu reduzieren und damit die Umwelt zu schützen.
Eingriffe an diesen Anlagen dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die nach den jeweiligen Gemeinschaftsvorschriften zertifiziert sind.
Was muss ich über die Abnahme von Regenwassernutzungsanlagen wissen ?
Die Regenwassersammelanlagen werden vom Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen finanziell unterstützt.
Um förderfähig zu sein, müssen diese Anlagen bestimmte technische Kriterien erfüllen, die im Großherzoglichen Reglement vom 14. Mai 2003 über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung für Privatpersonen zur Einrichtung einer Regenwassersammelanlage festgelegt sind.
Außerdem muss der Antragsteller der finanziellen Unterstützung die Sammelanlage auf seinen Antrag hin vom SCRB-Dienst der Chambre des Métiers abnehmen lassen. Der Antrag muss bei diesem Dienst mit dem Formular « Antrag auf Abnahme von Regenwassersammelanlagen » eingereicht werden. Der SCRB-Dienst sendet dem Benutzer der Anlage ein Abnahmeprotokoll, das dem « Antrag auf Gewährung einer finanziellen Unterstützung für die Einrichtung einer Regenwassersammelanlage » beigefügt werden muss.