Die Aufgaben des Service de Contrôle et de Réception du Bâtiment (SCRB) beruhen auf den folgenden vier Säulen:
Weiterbildung
Die berufliche Weiterbildung ist das klassische Feld für Kurse zur Vertiefung oder Ergänzung beruflicher Kenntnisse. Damit unterstützt sie eine kontinuierliche Anpassung an Anforderungen, die sich immer rascher wandeln.
Der überwiegende Teil des Weiterbildungsangebots deckt, die durch den Gesetzgeber geforderten Kenntnisse, zum Erlangen des Kontrolleurausweises ab. Hier werden die Kundendiensttechniker der Installationsunternehmen im jeweiligen Bereich ausgebildet, um die staatlich wiederkehrenden Kontrollen an Heizungsanlagen durchzuführen. So bietet der SCRB wir im Planungsbereich Weiterbildungen für Betriebsinhaber und Techniker an und je nach Technik und Bereich, werden ebenfalls praktische Kurse im Schulungsraum in Ettelbrück abgehalten.
Sicherheit
Nie war Heizen so unkompliziert. Darüber vergisst man schnell, dass Sicherheit kein Selbstläufer ist. Durch obligatorische Abnahmen der Feuerstätten und Wärmepumpen wird für ein hohes Sicherheitsniveau im Wärmebereich wie auch bei den Regenwasserinstallationen gesorgt.
Umweltschutz
Seit Einführung der Abnahmen und periodischen Kontrollen an Feuerungsanlagen im Jahre 1979, konnten die schädlichen Emissionen erheblich reduziert werden. Sowohl bei der Abnahme durch den SCRB, als auch bei den periodischen Kontrollen der Installationsunternehmen wird überprüft ob Feuerstätten und Wärmepumpen emissionsarm, umweltschonend und effizient heizen. Das schont die Umwelt und senkt die Heizkosten.
Beratung
SCRB bietet Planern und Installationsunternehmen professionelle Unterstützung. Mit diesen Dienstleitungen im Bereich der technischen Beratung finden Sie beim SCRB kompetente Unterstützung für eine fachgerechte Umsetzung Ihrer Projekte.
Rechtliche Grundlage
Règlement grand-ducal du 27 février 2010 concernant les installations à gaz
Règlement relatif aux installations de combustion alimentées en combustible liquide ou solide
Installations de combustion d'une puissance thermique nominale égale ou supérieure à 1 MW et inférieure à 50 MW
Règlement relatif a) aux contrôles d’équipements de réfrigération, de climatisation et de pompes à chaleur fonctionnant aux fluides réfrigérants du type HFC, HCFC ou CFC b) à l’inspection des systèmes de climatisation