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ÜBER UNS

Der 1979 gegründete Service de Contrôle et de Réception du Bâtiment (S.C.R.B.) übernimmt vor der Inbetriebnahme die Abnahme von Heizungsanlagen, die mit Öl oder festen Brennstoffen (Holzscheiten, Pellets usw.) betrieben werden, von Gasanlagen, Klima- und Kühlanlagen, Wärmepumpen sowie von Regenwassersammelanlagen.

1970

1970
2016
Durch die Zunahme von Ölheizungen in den 1970er Jahren wurde die Bevölkerung für den Aspekt der Luftreinhaltung sensibilisiert.
Die Ölkrise von 1973 verstärkte das Interesse an der Senkung des Heizölverbrauchs, der bei einer gut eingestellten und regelmäßig kontrollierten Anlage über 20% betragen kann.
Die Einrichtung eines Systems zur Abnahme und regelmäßigen Kontrolle von Verbrennungsanlagen wird in dem Gesetz vom 21. Juni 1976 über die Bekämpfung der Luftverschmutzung vorgesehen.
Die großherzogliche Verordnung vom 18. Mai 1979 sieht eine Abnahme sowie eine regelmäßige Kontrolle für Heizanlagen vor, die mit Heizöl betrieben werden. Sofort nach Inkrafttreten dieser Verordnung wurde die Organisation und Durchführung der Abnahmen von der Umweltverwaltung an die Chambre des Métiers übertragen.
Der Service de contrôle et de réception du bâtiment (SCRB) der Chambre des Métiers wurde in der großherzoglichen Verordnung vom 23. Dezember 1987 über Feuerungsanlagen, die mit flüssigem oder gasförmigem Brennstoff versorgt werden, verankert. Im Laufe der Zeit haben sich die Aufgaben des SCRB zunehmend erweitert.
Inkrafttreten des Gasreglements am 14. August 2000
Seit 2003 werden ebenfalls Regenwassernutzungsanlagen vom SCRB abgenommen was als Voraussetzung für den staatlichen Zuschuss gilt.
Jede neue Heizungsanlage, die mit Heizöl, festem Brennstoff (Holzscheite, Pellets, Hackschnitzel usw.) oder gasbetriebene Feuerstätten betrieben wird, muss ab 2014 vom SCRB abgenommen werden
Für Kälte-, Klimaanlagen- und Wärmepumpen, die mit Kühlflüssigkeiten des Typs HFC, H-FCKW oder FCKW betrieben werden, gelten seit 2016 die verpflichtenden Abnahmen durch den SCRB.