Neue gesetzliche Verpflichtungen für Wärmepumpen ab dem 19/09/2025
Die großherzogliche Verordnung vom 13. August 2025 über die Modalitäten der Abnahme von Wärmepumpen ist nun in Kraft getreten. Diese Verordnung führt neue Anforderungen ein, die bei der Planung und Installation von Wärmepumpen zu beachten sind. Sie legt außerdem ein Abnahmeverfahren fest, das dem bereits bestehenden Verfahren für andere Heiztechnologien ähnelt.
Welche Wärmepumpen sind betroffen?
Die Verordnung gilt für Wärmepumpen, die nach dem 19. September 2025 in Betrieb genommen wurden, zur Regulierung des Raumklimas in Gebäuden dienen, an ein zentrales Wasser-Heizsystem angeschlossen sind und Wärme an Wasser abgeben.
Nicht betroffen sind:
- Wärmepumpen, die Wärme an die Luft abgeben (z. B. Luft/Luft-Wärmepumpen);
- Wärmepumpen, die ausschließlich zur Erzeugung von Warmwasser oder zur Beheizung von Schwimmbädern dienen;
- Wärmepumpen, die weniger als ein Jahr genutzt werden (z. B. zur temporären Beheizung während Bauphasen);
- Wärmepumpen, die speziell für industrielle Prozesse eingesetzt werden.
Zu befolgende Vorgehensweise für Installateure
Das Unternehmen, das eine Wärmepumpe in Betrieb genommen hat, muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme einen Abnahmeantrag beim Service de Contrôle et de Réception du Bâtiment der Chambre des Métiers stellen. Ein Abnahmebeauftragter überprüft anschließend, ob die Planung und Installation der Wärmepumpe gemäß den neuen Anforderungen der Verordnung erfolgt ist.
Dienstleistungen der Chambre des Métiers
Zur Unterstützung bei der Planung von Wärmepumpen bietet der Service de Contrôle et de Réception du Bâtiment der Chambre des Métiers Schulungen zum Dimensionieren von Wärmepumpen an und stellt kostenlos das Tool „HPready-Check“ zur Verfügung. Das Tool begleitet den Installateur Schritt für Schritt durch den Planungsprozess und erlaubt unter anderem das Bestimmen der benötigten maximalen Vorlauftemperatur, die maßgebend ist für die spätere Effizienz der Wärmepumpe.
Information der Administration de l'environnement zum Verfahren der Abnahme und der zu prüfenden Punkte.
Betreiberinformation
In diesem Dokument finden Sie alle Informationen welche für Betreiber relevant sind.