Regenwassernutzungsanlagen
Wie beantrage ich meine Subvention für eine Regenwassernutzungsanlage?
Der Antragsteller muss zunächst die Abnahme seiner Anlage durch die zuständige Stelle der Chambre des Métiers (SCRB) veranlassen. Damit der ordnungsgemäße Zustand des Einbaus der Wassersammelanlage seiner Wohnung(en) festgestellt werden kann, muss der Antragsteller das Antragsformular für die Abnahme ausfüllen und an folgende Adresse schicken:
Chambre des Métiers
Service de contrôle et de réception du bâtiment
B.P. 1604
L-1016 Luxembourg
Erfüllt die Installation nicht alle erforderlichen Voraussetzungen, kann die Abnahme der Installation erst dann erfolgen, wenn die Einhaltung besagter Voraussetzungen gewährleistet ist.
Die Kosten für die Abnahme gehen zu Lasten des Antragstellers.
Die Beihilfe für Regenwassersammelanlagen kann vom Antragsteller anhand des entsprechenden Formulars beantragt werden, das an das Wasserwirtschaftsamt (Administration de la gestion de l'eau) zurückzuschicken ist. Dem Formular sind folgende Belege beizufügen:
- das Original der quittierten Rechnung oder ein Nachweis für die Bezahlung der Anlage
- das Abnahmeprotokoll, aus dem hervorgeht, dass die Einbauvoraussetzungen erfüllt sind
Handelt es sich beim Antragsteller um einen Mieter, muss er im Beihilfeantrag den Namen des Eigentümers der Wohnung(en) angeben.
Der Antrag auf Erhalt der staatlichen Beihilfe für Regenwassersammelanlagen muss bis zum 1. März des Jahres, das auf das Jahr der Installation der Anlage folgt, und innerhalb von 3 Monaten nach Abnahme durch die Chambre des Métiers gestellt werden.
Beihilfe für den Aufbau einer Infrastruktur für Regenwassersammlung beantragen