Zur Sicherstellung des Qualitätsstandards bei Messungen nach dem Règlement grand-ducal du 27 février 2010 concernant les installations à gaz und dem Règlement relatif aux installations de combustion alimentées en combustible liquide ou solide, dürfen nur geeignete Mess- und Prüfgeräte eingesetzt werden. Die eingesetzten Messeinrichtungen/ Messgeräte sind alle zwei Jahre von einem zugelassenen Prüflabor zu überprüfen. Der Zweck ist es, durch regelmäßige Überprüfung aller Mess- und Prüfgeräte sicherzustellen, dass die Geräte in technisch einwandfreiem Zustand betrieben werden.

Wie werden Messgeräte zugelassen?

Die Messgeräte müssen alle zwei Jahre zur Überprüfung in einem dafür zugelassenen Fachlabor vorgelegt werden. Die Prüfbescheinigung muss dem SCRB-Dienst zur Validierung vorgelegt werden. Die Kontaktdaten der zugelassenen Laboratorien sind auf der Extranet-Plattform des "Service de Contrôle et de Réception du Bâtiment" (eSCRB) der Chambre des Métiers eingetragen.